Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 91/89 BStBl 1996 II S. 666

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a Sätze 1 und 2EStG § 12 Nr. 2EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. aEStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Kein Sonderausgabenabzug für Zinsanteil in wiederkehrenden Leistungen, die auf Lebenszeit einer Person aufgrund einer entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung erbracht werden

Leitsatz

Werden anläßlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil), da dieser Entgelt für die Überlassung von Kapital (Zins) ist und private Schuldzinsen nicht abgezogen werden dürfen, bei verfassungskonformer Auslegung nicht als Sonderausgaben abziehbar (Fortführung des Senatsurteils vom X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 666
BFH/NV 1993 S. 20 Nr. 4
QAAAA-95704

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen