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Einkommensteuer | § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA (BFH)
Für die Steuerermäßigung bei
Einkünften aus Gewerbebetrieb gem.
§ 35 EStG ist
bei Mitunternehmerschaften i. S. des
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder bei KGaA
i. S. des
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG der Betrag
des Gewerbesteuermessbetrages, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und
der auf die einzelnen Mitunternehmer oder auf die persönlich haftenden
Gesellschafter entfallende Anteil gesondert und einheitlich festzustellen gem.
§ 35 Abs. 2
Satz 1 EStG. Auch wenn der dazu in
§ 35 Abs. 2
Satz 2 EStG für den Anteil am Gewerbesteuermessbetrag
angeführte Aufteilungsmaßstab des "allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels"
nach dem Gesetzeswortlaut nur auf "Mitunternehmer" bezogen wird, gilt er auch
für die phG einer KGaA (; veröffentlicht
).
Sachverhalt: In den Jahren 2012 und 2013 waren an der Klägerin, einer KGaA, als p...