Mitunternehmerstellung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH, der unangemessene gewinnabhängige Bezüge erhält und sich als Herr des Unternehmens geriert, bei der Familien-GmbH & Co. KG
Leitsatz
1. Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist aufgrund eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses Mitunternehmer der Familien-GmbH & Co. KG, wenn er für die Geschäftsführung unangemessene gewinnabhängige Bezüge erhält und sich - wie bisher als Einzelunternehmer - als Herr des Unternehmens verhält.
2. Die Gesamtbezüge sind unangemessen, wenn der Geschäftsführer neben einem üblichen Festgehalt eine ungewöhnlich hohe Gewinnbeteiligung erhält, die stets den überwiegenden Teil des Gewinns abschöpft.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 66 BFH/NV 1996 S. 11 Nr. 2 MAAAA-95701
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