Keine Beschwer durch Nullbescheid, auch wenn strittige außergewöhnliche Belastungen im BAföG-Verfahren eines Angehörigen geltend gemacht werden
Leitsatz
Der Adressat eines Bescheides über Lohnsteuer-Jahresausgleich ist bei Festsetzung der Jahreslohnsteuer auf 0 DM nicht beschwert, wenn in dem Bescheid außergewöhnliche Belastungen niedriger als erklärt ausgewiesen werden und die außergewöhnlichen Belastungen im Verfahren eines Angehörigen zur Gewährung von Leistungen nach dem BAföG geltend gemacht werden sollen (Abgrenzung zum , BFHE 176, 409, BStBl II 1995, 628).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 654 BFH/NV 1996 S. 322 Nr. 11 JAAAA-95699
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