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Umwandlungssteuer | Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr des steuerlichen Übertragungsstichtags (BFH)
Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob bei der Verschmelzung zweier Personengesellschaften der (laufende) Verlust der übertragenden Gesellschaft mit dem Gewinn der übernehmenden Gesellschaft bereits in dem Jahr verrechnet werden kann, in dem der steuerliche Übertragungsstichtag liegt.
Die Richter des BFH führten hierzu aus:
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist allein...BStBl II 2020, 199