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BFH Urteil v. - IX R 34/94 BStBl 1996 II S. 649

Gesetze: EStG §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 1

Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den Dachgeschoßausbau bedingt sind

Leitsatz

Wird anläßlich eines Dachgeschoßausbaus das gesamte Dach erneuert, können die Kosten der Dachinstandsetzung sofort abziehbare Werbungskosten sein. Sie sind jedoch insoweit den Herstellungskosten des Dachgeschoßausbaus zuzurechnen, als sie durch diesen bedingt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 649
BFH/NV 1996 S. 338 Nr. 11
FAAAA-95696

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