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PiR Nr. 5 vom Seite 155

Nachträgliche Herstellungskosten auf selbst entwickelte Software

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U ist als Tochterunternehmen eines großen Energieversorgungsunternehmens (EVU) auf die Erstellung von IT-Lösungen spezialisiert. Unter anderem hat U in 01 ein Programm entwickelt, das der Ermittlung der regulatorischen zulässigen Netzentgelte und weiterer Berichterstattungspflichten gegenüber der Netzagentur dient. Das Programm wird seit Ende 01 an verbundene Unternehmen, seit 02 auch an andere EVU über Zeiträume von fünf Jahren mit Verlängerungsoptionen der Nutzer lizensiert. Die Herstellungskosten sind nach Prüfung der Bedingungen aus IAS 38.58 als qualifizierte Entwicklungskosten aktiviert worden. Die Software wird beginnend ab über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren linear abgeschrieben. In 02 und 03 wird die Software zum einen im Hinblick auf modifizierte Berichterstattungspflichten gegenüber der Netzagentur weiterentwickelt. Zum anderen wird die Integration in gängige Rechnungswesen-Software (RW-Software) so verbessert, dass zuvor bei der Übernahme von Rechnungswesen-Daten häufig noch notwendige händische Anpassungen fast vollständig durch automatisierte Prozesse ersetzt werden. U erwägt, die in 02 und 03 angefallenen Aufwendungen als nachträgliche Herstellu...

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PiR - Internationale Rechnungslegung