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BFH Urteil v. - IV R 64/93 BStBl 1996 II S. 642

Gesetze: EStG § 4EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2

Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an ihren Gesellschafter nicht betrieblich veranlaßt

Leitsatz

Gewährt eine Personengesellschaft einem Gesellschafter ein zinsloses und ungesichertes Darlehen, gehört die Darlehensforderung zum notwendigen Privatvermögen der Gesellschaft. Wird die Darlehensforderung uneinbringlich, entfällt mithin nicht nur die steuerliche Berechtigung einer Teilwertabschreibung, sondern auch die Möglichkeit, daß beim Ausscheiden des Schuldners aus der Gesellschaft die verbleibenden Gesellschafter einen steuerlichen Verlust geltend machen können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 642
BFH/NV 1996 S. 330 Nr. 11
BAAAA-95693

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