Gesetze: EStG § 58 Abs. 2 Satz 2EStG DDR § 15 Nr. 2GewStG 1936 § 8 Nr. 5GewStG DDR § 2 Abs. 1GewStG DDR § 7 Abs. 1GewStG DDR § 8 Nr. 5GewStG DDR § 22 Abs. 1StÄndG DDR § 1 Abs. 1 Nr. 1StÄndG DDR § 3 Abs. 2StAnpG DDR § 20 Abs. 3HdwStG vom § 1 Abs. 1Besteuerungsrichtlinie DDR § 7GG Art. 6 Abs. 1GG Art. 100 Abs. 1Einigungsvertrag Art. 8 i. V. m. Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 14 Abs. 1
1. Erhebung der Gewerbesteuer für Handwerksbetriebe im Beitrittsgebiet ab nach Maßgabe des GewStG-DDR 2. Akkumulationsrücklage mindert Gewerbeertrag 3. Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten im Beitrittsgebiet im 2. Halbjahr 1990 nach denselben Grundsätzen wie im übrigen Bundesgebiet
Leitsatz
1. Von Handwerksbetrieben im Beitrittsgebiet ist ab Gewerbesteuer nach Maßgabe des GewStG DDR zu erheben.
2. Arbeitsverhältnisse, die Eheleute im Beitrittsgebiet begründet haben, sind im 2. Halbjahr 1990 steuerrechtlich nach denselben Grundsätzen anzuerkennen wie im übrigen Bundesgebiet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 609 BFH/NV 1995 S. 20 Nr. 3 YAAAA-95681
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