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Einkommensteuer | Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG – Berücksichtigung des positiven Eigenkapitals einer durch den Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzenen GmbH als Einlage (FG)
Bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG ist auch das positive Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, welche der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Im Streitfall verschmolz der Kläger eine GmbH, deren Alleingesellschafter er war, gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 UmwG auf sein Einzelunternehmen. In der Folge berechnete der Beklagte für das Einzelunternehmen des Klägers Überentnahmen und erhöhte dementsprechend den Gewinn des Klägers um nicht abziehbare Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a EStG. Hierzu führte der Beklagte aus, die Übernahme des positiven Eigenkapitals der GmbH im Zuge der Verschmelzung sei bei der Berechnung der Überentnahmen bei dem Einzelunternehmen nicht zu b...