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StuB Nr. 9 vom Seite 358

Aktuelles zur Gewinngrenze bei § 7g EStG

StB Michael Seifert

§ 7g EStG soll kleine und mittlere Unternehmen fördern. Ein solches Unternehmen liegt vor, wenn die betriebsbezogen zu ermittelnde Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschritten wird: