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BFH Urteil v. - X R 20/93 BStBl 1996 II S. 603

Gesetze: EStG §§ 7b, 10e

Keine Grundförderung nach § 10e EStG für eine gemeinsame Ehewohnung, auch wenn beide Ehegatten während einer früheren Ehe die 7 b-Förderung lediglich des Miteigentümer-Ehegatten in Anspruch genommen haben

Leitsatz

Ehegatten steht für eine gemeinsam zur Eigennutzung angeschaffte Wohnung wegen Objektsverbrauchs die Grundförderung nach § 10e EStG nicht zu, wenn beide bereits während einer früheren Ehe jeweils mit dem damaligen Ehepartner für ein gemeinsames Wohnobjekt erhöhte Absetzungen gemäß § 7b EStG in Anspruch genommen haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 603
BFH/NV 1997 S. 17 Nr. -1
XAAAA-95677

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