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FG Köln Beschluss v. - 2 Ko 335/24

Gesetze: VV RVG Nr. 1002; VV RVG Nr. 1003; BRAGO § 24

Verfahren

Ansatz einer Terminsgebühr und einer Erledigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

Leitsatz

1. Wenn der Prozessbevollmächtigte zum Zweck des Beweises entscheidungserheblicher Tatsachen unaufgefordert neue, bisher noch nicht bekannte Beweismittel beibringt, wie z.B. neu erstattete Befundberichte, entsteht für den Prozessbevollmächtigten eine Erledigungsgebühr.

2. Eine fiktive Terminsgebühr entsteht für den Prozessbevollmächtigten auch dann, wenn eine Erledigung der Rechtssache nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung eintritt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 17
ZAAAJ-66021

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