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BFH Urteil v. - IV R 35/95 BStBl 1996 II S. 573

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG § 15

Ein Bodybuilding-Studio stellt einen Gewerbebetrieb dar, wenn die unterrichtende Tätigkeit lediglich die Anfangsphase der angebotenen Kurse prägt und im übrigen den Kunden die Trainingsmaschinen und Trainingsgeräte zur freien Verfügung stehen (Fortführung BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362)

Leitsatz

Ein Bodybuilding-Studio stellt einen Gewerbebetrieb dar, wenn die unterrichtende Tätigkeit lediglich die Anfangsphase der angebotenen Kurse prägt und im übrigen den Kunden die Trainingsmaschinen und Trainingsgeräte zur freien Verfügung stehen (Fortführung , BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 573
BFH/NV 1996 S. 327 Nr. 11
QAAAA-95662

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