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Umsatzsteuer | Zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG (BFH)
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (, BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760). Demgegenüber kommt es hierfür auf die Voraussetzungen des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG nicht an (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger erbrachte als Einzelunternehmer aufgrund Werkverträge Bauleistungen. Den Vergütungsvereinbarungen lag die Annahme einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG durch die Vertragsparteien zugrunde. Der Kläger rechnete die Leistungen entsprechend § 13b und § 14a Abs. 5 UStG ohne Ausweis von Umsatzste...BStBl II 2014, 128