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Verfahrensrecht | Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (BMF)
Das BMF hat den bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Vordruckmuster USt 7 A aktualisiert ( :001).
Das aktualisierte Vordruckmuster ist spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden. Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen.
Folgende Abweichungen sind zulässig:
Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.
Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.