1. Einbringung eines Grundstücks in eine GbR mit der Abrede, daß sich in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang damit die vermögensmäßige Beteiligung des einbringenden Gesamthänders verringern soll 2. Die planmäßig erfolgende Verringerung der Beteiligung ist kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
Leitsatz
Besteht zum Zeitpunkt der Einbringung eines Grundstücks in eine GbR durch einen Gesellschafter die Abrede, daß sich in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang damit die vermögensmäßige Beteiligung des einbringenden Gesamthänders an der GbR verringern soll, so ist die dann planmäßig erfolgende tatsächliche Verringerung der Beteiligung kein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 533 BFH/NV 1996 S. 311 Nr. 11 MAAAA-95646
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.