Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen auch dann nicht entgegen, wenn das FA den Steuerbescheid erst 14 Monate nach Eingang der Steuererklärung erläßt und der Steuerpflichtige den Nachforderungsbetrag auf seinem Girokonto bereitgehalten hat
Leitsatz
Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachforderungszinsen grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn das FA den Steuerbescheid 14 Monate nach Eingang der Steuererklärung erläßt und der Steuerpflichtige den Nachforderungsbetrag auf seinem Girokonto bereitgehalten hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 53 BFH/NV 1996 S. 17 Nr. 3 SAAAA-95644
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