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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 4 VG 9/21

Die Beteiligten streiten zuletzt noch über einen Anspruch des Klägers auf Auszahlung der ungekürzten pauschalen Pflegezulage der Stufe V gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) i.V.m. § 35 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) in der Zeit vom 01.07.2018 bis zum 31.08.2019.

Fundstelle(n):
RAAAJ-65659

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