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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 3 U 11/22

Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Harnblasenkrebserkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 1301 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - "Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine" - (BK 1301).

Fundstelle(n):
QAAAJ-65642

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