Gesetze: PGH VO §§ 4 ff.EinigVtr Art. 19 Anlage II Kap. V Sachgebiet A Abschn. III Nr. 4
Die Umwandlung einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) bzw. einer Einkaufs- und Liefergenossenschaft des Handwerks (ELG) in eine eingetragene Genossenschaft (e. G.) ist eine übertragende Umwandlung
Leitsatz
1. Die Umwandlung einer PGH/ELG in eine e. G. ist eine übertragende (Fortführung von , BFHE 176, 369, BStBl II 1995, 326).
2. Sollte eine ELG eine e. G. im Sinne des GenG geblieben sein, ist ihre ,,Umwandlung'' bloße Satzungsänderung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 480 BFH/NV 1996 S. 278 Nr. 10 GAAAA-95622
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