Doppelbesteuerung; Erstattungszinsen; Verständigungsverfahren
Rechtsfrage
1. Inwieweit kann ein Steuerpflichtiger nach deutschem (Steuer-)Recht gegenüber der Finanzbehörde wirksam auf seinen Anspruch auf Erstattungszinsen gemäß § 233a AO verzichten? Kann ein Verzicht wirksam sogar bereits vor Entstehung des Zinsanspruchs erklärt werden?
2. Kann in einer zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarung mit bindender Wirkung vereinbart werden, dass der dem Steuerpflichtigen in Umsetzung der Vereinbarung in Deutschland zustehende Erstattungsbetrag in Abweichung von § 233a AO nicht verzinst wird?
3. Darf die Vermeidung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung durch Umsetzung einer zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarung an den vollständigen Verzicht des Steuerpflichtigen auf Erstattungszinsen gekoppelt werden?
Gesetze: AO § 233a, DBA SGP Art 25
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.04.2024):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
OAAAJ-65420