Gesetze: EStG DDR § 20 Abs. 1 Nr. 1StÄndG DDR § 8 Satz 2EinigVtr Art. 8Vertrag vom über die Schaffung einer Währungs , Wirtschafts und Sozialunion (BGBl II 537VWWSU)
1. Steuerpflicht der Ausschüttungen aus dem unteilbaren Reservefonds einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks im ersten Halbjahr 1990 nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG-DDR 2. Keine Umstellung des im ersten Halbjahr 1990 erzielten Einkommens als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer im Verhältnis 2 : 1 nach Anlage 1 zum Vertrag vom über die Schaffung einer Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion
Leitsatz
1. Ausschüttungen aus dem unteilbaren Reservefonds einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks im ersten Halbjahr 1990 sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG-DDR steuerpflichtig. Dies gilt in gleicher Weise, wenn zuvor Beträge in den Prämienfonds umgebucht und die Ausschüttungen anschließend aus diesem Fonds vorgenommen worden sind.
2. Die Anlage I zum Vertrag vom über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sieht keine Umstellung des im ersten Halbjahr 1990 erzielten Einkommens als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer im Verhältnis 2 : 1 vor (Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats des BFH).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 464 BAAAA-95615
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