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BFH Urteil v. - II R 31/94 BStBl 1996 II S. 456

Gesetze: ErbStG 1974 § 13 Abs. 1 Nr. 8

Keine Steuerfreiheit nach § 13 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG für Kapitalvermögen, das aus der Erfüllung von Ansprüchen nach dem BEG herrührt

Leitsatz

Die Erbschaftsteuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG 1974 erfaßt Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach dem BEG, nicht jedoch aus Erfüllung dieser Ansprüche herrührendes Kapitalvermögen (Aufgabe der Rechtsprechung in BFHE 79, 37, BStBl III 1964, 246; BFHE 92, 234, BStBl II 1968, 495).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 456
BFH/NV 1996 S. 288 Nr. 10
NAAAA-95611

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