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Einkommensteuer | Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (BFH)
Im Fall der Veräußerung eines
Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder
umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als
nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der
Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach
§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht
(Bestätigung der Rechtsprechung). Dies gilt auch für sog. Earn-Out-Klauseln,
bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen
Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist
(; nachträglich am
zur
Veröffentlichung bestimmt).
Sachverhalt: Streitig ist die steuerliche Behandlung variabler Kaufpreisbestandteile (sog. Earn-Out-Zahlungen) im Zusammenhang mit der Veräußerung...