Leistungen aus einer Lebensversicherung (hier: Kapitallebensversicherung), die dem Steuerpflichtigen anläßlich des Todes eines nahen Angehörigen außerhalb des Nachlasses zufließen, sind auf die als außergewöhnlich anzuerkennenden Bestattungskosten anzurechnen
Leitsatz
Auch Leistungen aus einer Lebensversicherung (hier: Kapitallebensversicherung), die dem Steuerpflichtigen anläßlich des Todes eines nahen Angehörigen (hier: Ehemann) außerhalb des Nachlasses zufließen, sind auf die als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Beerdigungskosten anzurechnen (Weiterentwicklung des , BFHE 162, 326, BStBl II 1991, 140).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 413 BFH/NV 1996 S. 239 Nr. 9 SAAAA-95589
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