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BFH Urteil v. - I R 68/95 BStBl 1996 II S. 385

Gesetze: KStG a. F. § 33 Abs. 3

§ 33 Abs. 3 KStG a. F. enthält keine Regelung für Fälle, in denen das Verlustabzugsjahr und das Jahr, für das die Ausschüttungsbelastung herzustellen ist, auseinanderfallen

Leitsatz

§ 33 Abs. 3 KStG a. F. erfaßt nicht solche Fälle, in denen das Verlustabzugsjahr und das Jahr, für das die Ausschüttungsbelastung herzustellen ist, auseinanderfallen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 385
BFH/NV 1996 S. 225 Nr. 8
PAAAA-95577

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