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Einkommensteuer | Rückwirkende Anwendung des § 6e EStG zu Fondsetablierungskosten nicht verfassungswidrig (FG)
Die Anwendung des § 6e EStG auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume stellt eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung dar (; Revision anhängig, BFH-Az. IV R 6/24).
Hintergrund: Gemäß § 6e Abs. 1 Satz 1 EStG gehören zu den Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern, die ein Steuerpflichtiger gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern gemäß einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk anschafft, auch die Fondsetablierungskosten im Sinne von § 6e Abs. 2 und 3 EStG. Fondsetablierungskosten sind damit nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. § 6e EStG wurde durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung eingeführt (sog. JStG 2029, BGBl 2019 I S. 245) und gilt bereits rückwirken...