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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 1080/21 Z

Gesetze: KN Upos. 8525 80 19; KN Upos. 9022 90 20

Einreihung von Röntgen-Flachbilddetektoren – Fehlen einer integrierten Strahlenquelle – Einordnung als Teile oder Zubehör für Röntgengeräte

Leitsatz

Speziell für die Röntgendiagnostik gefertigte Flachbilddetektoren ohne integrierte Strahlenquelle sind als Teile oder Zubehör für Röntgengeräte in die Unterposition 9022 90 20 KN einzureihen.

Fundstelle(n):
SAAAJ-64934

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