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FG Münster Urteil v. - 4 K 2333/21 Ki

Gesetze: KiStG NRW § 3 Abs. 1; KiStG NRW § 5 Abs. 2 Satz 1; KiStG NRW § 5 Abs. 2 Satz 3; KiStG NRW § 8 Abs. 1; KiStG NRW § 9 Satz 1; AO § 129 Satz 1

Verfahren

Offenbare Unrichtigkeit aufgrund unterbliebener Eintragung der Beendigung der Kirchensteuerpflicht

Leitsatz

Bei der unterbliebenen Eintragung des Endes der Kirchensteuerpflicht in der sog. Grunddatei handelt es sich um ein mechanisches Versehen i.S.v. § 129 Satz 1 AO, wenn bei der Kirchensteuer als bloßer Annexsteuer angesichts eines unstreitigen Sachverhalts (hier: Wegzug und ganzjährige Veranlagung) und der gesetzlichen Regelung (hier: Anknüpfung der Kirchensteuerpflicht an den inländischen Wohnsitz; Besteuerung nur der bis zum Wegzug erzielten Einkünfte, § 5 Abs. 2 Satz 3 KiStG NRW) das Rechtsanwendungsergebnis eindeutig vorgeben und deshalb eine abweichende rechtliche Würdigung mit Blick auf die konkrete Rechtsanwendungsfrage fernliegend ist.

Fundstelle(n):
YAAAJ-64932

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