Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Freitag, 12.04.2024

Stromsteuer | Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen (FG)

Im Stromsteuerrecht ist von einem funktionsbezogenen Anlagenbegriff auszugehen und nicht allein auf den Anlagenstandort abzustellen ( VSt).

Hintergrund: Von der Steuer ist u.a. Strom befreit, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und vom Betreiber der Anlage am Ort der Erzeugung zum Selbstverbrauch entnommen wird, § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG n.F.

Sachverhalt: Die Klägerin sammelte …-Reste ein und entsorgte diese. Die nach der Zerkleinerung der Reste entstehende Biomasse wurde zu Biogasanlagen verbracht, welche die Klägerin an verschiedenen Standorten betrieb. Durch die Vergärung der Biomasse gewann die Klägerin Biogas, das sie zur Erzeugung von Strom verwendete.

In den Jahr...