Künftige Ansprüche des Arbeitgebers aus Rentenrückdeckungsversicherungen, bei denen alle Versicherungsleistungen aufschiebend bedingt sind, und ein Rückkauf ausgeschlossen ist, sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens dem Grunde nach nicht anzusetzen
Leitsatz
Mögliche künftige Ansprüche des Arbeitgebers aus Rentenrückdeckungsversicherungen, bei denen alle Versicherungsleistungen aufschiebend bedingt sind, und ein Rückkauf ausgeschlossen ist, sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens des Arbeitgebers dem Grunde nach nicht anzusetzen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 348 BFH/NV 1996 S. 195 Nr. 8 RAAAA-95559
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.