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Steuerfreiheit der Leistungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können laut Bundesfinanzhof gem. § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein. Dabei steht ein vom Stipendiengeber gewährter Zuschlag, der als Ausgleich für eine potenzielle Besteuerung des Stipendiums vorgesehen ist, der Steuerfreiheit nicht entgegen. Das Stipendium darf jedoch den für die Erfüllung der Forschungsaufgabe, für die Bestreitung des Lebensunterhalts und für die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen.
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Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft können steuerfrei sein – gem. § 3 Nr. 44 EStG. – Das hat kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden.
Das Stipendium darf den Betrag nicht übersteigen, der erforderlich ist – für die Erfüllung der Forschungsaufgabe, für die Deckung des Ausbildungsbedarfs und für die Bestreitung des Lebensunterhalts. Ein starkes Indiz dafür, dass das Stipendium lediglich den erforderlichen Lebensbedarf abdeckt, ist es, wenn die Zahlungen weit unter den zuvor bezogenen monat...