Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Düsseldorf Urteil v. - 2 U 99/22

Gesetze: BGB § 823 Abs. 1; GG Art.12 Abs. 2; BGB § 305; BGB § 307

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei einer durch eine Rechtsanwaltskanzlei verfassten vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung können bereits die äußeren Umstände dafürsprechen, dass die Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Fällen im Sinne von § 305 Abs. 1 S. 1 BGB vorformuliert sind.

2. Akzeptiert der Gläubiger einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung zahlreiche Streichungen des Schuldners von außerhalb der vertragsstrafebewehrten Unterlassungsverpflichtung liegender Klauseln, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass er auch die Vertragsstrafeklausel ernsthaft zur Disposition gestellt hat und diese damit als ausgehandelt im Sinne von § 305 Abs. 1 S. 3 BGB anzusehen ist.

3. Eine als Allgemeine Geschäftsbedingung einzustufende Vertragsstrafeklausel, die einen uneingeschränkten Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs vorsieht, benachteiligt den Schuldner in der Regel unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB.

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 9 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2024 S. 775
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2024 S. 775
LAAAJ-64689

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen