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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 1217/22

Gesetze: SGB V § 109 Abs. 4 S. 3; SGB V § 39 Abs. 1; KHEntgG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus liegt auch dann vor, wenn der Versicherte unter laufender Reanimation nach Einlieferung durch den Rettungsdienst und Aufnahme auf der Intensivstation innerhalb weniger Minuten (hier: 16 Minuten nach Einlieferung, sechs Minuten nach Aufnahme auf die Intensivstation) verstirbt. In akuten Notfallsituationen wird ein ansonsten erforderlicher Behandlungsplan durch ein standardisiertes Verfahren ersetzt.

Fundstelle(n):
YAAAJ-64676

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