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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 87/23

Gesetze: SGB X § 102; SGB XII § 98 Abs. 5

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den Voraussetzungen einer Leistungserbringung in Formen ambulant betreuter Wohnmöglichkeiten.

2. Der erstangegangene, leistende Rehabilitationsträger hat einen Erstattungsanspruch nach § 102 SGG, wenn eine Weiterleitung nicht erfolgt ist, weil mehrere in Betracht kommende Rehabilitationsträger jeweils ihre Zuständigkeit unter Berufung auf Landesrecht in Abrede stellen und der Wille, lediglich im Hinblick auf die unklare Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar ist.

Fundstelle(n):
OAAAJ-64675

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