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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 U 1916/22

Gesetze: SGB VII § 56

Leitsatz

Leitsatz:

Die Höhe der MdE bei Gliedmaßenverlusten bemisst sich ab unter Berücksichtigung des Konsenspapiers der MdE-Expertengruppe. Die dort genannten Eckwerte enthalten bereits die durch den Extremitätenverlust bedingte Fehlwahrnehmung (Phantomgefühl) sowie die damit regelmäßig in Verbindung stehenden Schmerzen. Bei Verlust des linken Zeigefingers ohne weitere Funktionseinschränkungen im Bereich der linken Hand ist eine MdE von 10 v.H. angemessen. Bei sich damit nicht überschneidenden weiteren Funktionseinschränkungen infolge von Restsymptomen einer PTBS, die mit 20 v.H. zu bemessen sind, ergibt sich eine Gesamt-MdE von 30 v.H.

Fundstelle(n):
QAAAJ-64670

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