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LAG Frankfurt/Main Urteil v. - 10 Sa 86/14

Gesetze: AEntG § 8 Abs. 3; VTV-Bau § 18

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Haftung des Verleihers nach § 8 Abs. 3 AEntG auf Zahlung von Sozialkassenbeiträge im Baugewerbe setzt voraus, dass der Entleiherbetrieb ebenfalls unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Bau fällt.

2. Zu einem schlüssigen Vortrag der ULAK im Beitragsprozess gehört in einem solchen Fall, dass sie die Behauptung aufstellt, der Betrieb des Entleihers werde von dem VTV-Bau erfasst.

Fundstelle(n):
MAAAJ-64654

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