Die Prüfung der Steuerfachwirte
25. Aufl. 2024
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Dritter Prüfungssatz
Steuerrecht I
Teil 1: Einkommensteuer
Teilaufgabe Nr. 1
Einkünfte aus der Kraut & Rüben KG
Tobias Kern erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Höhe seines handelsrechtlichen Gewinnanteils i. H. v. 20 %: (1,0 P.)
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125.000,00 € • 20 % = (0,5 P.) | 25.000,00 € |
Dieser Anteil am Gesamtgewinn ist um den auf den festgestellten verrechenbaren Verlust gem. § 15a Abs. 2 EStG zu mindern. (1,0 P.) | - 25.000,00 € |
Vorläufiger Gewinnanteil | 0,00 € |
Gesonderte Feststellung auf den gem. § 15a Abs. 4 EStG
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Feststellung | 30.000,00 € | (0,5 P.) | |
- | verrechneter Verlust 2023 | 25.000,00 € | (1,0 P.) |
= | Feststellung | 5.000,00 € | (0,5 P.) |
Für die geplante Anschaffung eines neuen Gebrauchtwagens scheitert eine Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages an § 7g Abs. 1 Nr. 1a) EStG. (1,0 P.) Danach darf ein Gewinn i. H. v. 200.000 € (1,0 P.) am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, nicht überschritten werden. (1,0 P.) Der Gewinn der KG zum beträgt jedoch 250.000 €.
Beurteilung der übrigen Geschäftsvorfälle
Die Tätigkeitsvergütung sowie die Vermietungseinkünfte führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb im Sonderbetriebsvermögen gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG. (1,0 P.)
Tätigkeitsvergütung
Die Tätigkeitsvergütung „Jahresgehalt ...