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Track 20 | Verfahrensrecht: Auslegung eines von einem Steuerberater eingelegten Einspruch nur in engen Grenzen
Ein Einspruch, der von einem fachkundigen Bevollmächtigten eingereicht wird und die konkret beanstandeten Bescheide eindeutig und abschließend identifiziert, kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht so interpretiert werden, dass auch ein zusätzlicher Steuerbescheid, der im Einspruchsschreiben nicht explizit genannt ist, angefochten werden soll. Die richtige Formulierung eines Einspruchs durch einen Steuerberater ist daher von großer Bedeutung.
Bevor wir gleich zu unserem Thema des Monats kommen, möchten wir Ihnen noch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Verfahrensrecht präsentieren. Sie gibt Anlass, daran zu erinnern, wie wichtig es ist, einen Einspruch richtig zu formulieren.
Der vom V. Senat des BFH gebildete Leitsatz lautet: Ein von einem fachkundigen Bevollmächtigten eingelegter Einspruch, der die angefochtenen Bescheide eindeutig und abschließend bezeichnet, ist nicht dahingehend auslegungsfähig, dass auch ein weiterer – im Einspruchsschreiben nicht benannter – Steuerbescheid angefochten werden soll.
Im BGB ist geregelt: Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäb...