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BFH Urteil v. - I R 57/94 BStBl 1996 II S. 261

Gesetze: DBA Schweiz Art. 6, 10, 11 und 24 Abs. 1 Nr. 2EStG § 2EStG § 34c Abs. 1 Satz 2EStG § 34 dEStDV a. F. § 68bEStDV a. F. § 68g

Bei der Anwendung des § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG sind ausländische Einkünfte auch dann einzubeziehen, wenn sie im Ausland keiner Besteuerung unterlegen haben

Leitsatz

1. Die Frage, welche deutsche Einkommensteuer auf die i. S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz aus der Schweiz stammenden Einkünfte entfällt, ist nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG zu beurteilen.

2. Bei der Anwendung des § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG sind auch solche aus dem Ausland stammenden Einkünfte einzubeziehen, die im Ausland keiner Besteuerung unterlegen haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 261
BFH/NV 1996 S. 74 Nr. 4
IAAAA-95523

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