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STFAN Nr. 4 vom Seite 7

Kinderbetreuungskosten

Dipl.-Finw. Alexander Müller

Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Kosten für die Betreuung geltend gemacht werden. Neben formellen Erfordernissen gelten auch besondere Regelungen, welcher Elternteil in welcher Höhe die Kosten ansetzen darf. Durch verschiedene Urteile ist aktuell insbesondere der Aspekt der „Haushaltszugehörigkeit“ in den Fokus getreten.

Sonderausgabenabzug

Für Kinder unter vierzehn Jahren oder Kinder, die aufgrund einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, können Eltern bis zu zwei Drittel der Kosten für Kinderbetreuung, maximal einen Abzug von 4.000 € pro Kind, geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Der Begriff des Kindes ist gesetzlich in § 32 Abs. 1 EStG definiert und bezeichnet leibliche Kinder (im ersten Grad verwandt) sowie Pflegekinder.

Kinderbetreuungskosten umfassen Ausgaben für die persönliche Betreuung und Aufsicht eines Kindes, wie beispielsweise in einem Kindergarten, einem Hort, einer Kindertagesstätte, durch eine Tagesmutter oder in einer Ganztagspflegestelle. Dazu zählen auch Kosten für die Beschäftigung von Betreuungspersonen wie Kinderpfleger und Erzieher.

Beispiel

Familie A hat zwei Kinder: einen Sohn, der vier Jahre alt i...

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