Kein Abzug von ,,Drittaufwand'' für ein betrieblich genutztes Arbeitszimmer in einem Ehegatten gemeinsam gehörenden Gebäude, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Ehegatten je zur Hälfte getragen haben
Leitsatz
Enthält ein beiden Ehegatten gehörendes Einfamilienhaus ein betriebliches Arbeitszimmer des Ehemannes und haben beide Eheleute das Bauvorhaben jeweils zur Hälfte finanziert, kann der Ehemann nur die Hälfte der auf das Arbeitszimmer entfallenden AfA in Anspruch nehmen (Bestätigung des Senatsurteils vom IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82). In der Übernahme der laufenden Grundstückskosten durch den Ehemann kann jedoch ein der Ehefrau gewährtes Nutzungsentgelt liegen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 192 BFH/NV 1996 S. 29 Nr. 3 LAAAA-95493
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