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Das häusliche Arbeitszimmer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Spielregeln für die Abzugsmöglichkeiten eines häuslichen Arbeitszimmers grundlegend geändert. Im Folgenden wird erläutert, was unter einem häuslichen Arbeitszimmer zu verstehen ist, welche Kosten abgezogen werden können und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Die Themen häusliches Arbeitszimmer und gesetzliche Grundlagen gehören zu den Lernfeldern 1 und 9 des Rahmenlehrplans und wird im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Grundsätzliches zum Arbeitszimmer
Grundsätzlich dürfen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und auch die Kosten der Ausstattung nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies ergibt sich für die Betriebsausgaben aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG und für die Werbungskosten aus § 9 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Folgende Ausnahmen gibt es jedoch von diesem Abzugsverbot:
Das häusliche Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung. In diesem Fall können die gesamten Kosten für das häusliche Arbeitszimmer abgezogen werden. Es besteht hierbei aber ein Wahlrecht. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann ein Steuerpflichtiger auch pauschal eine Jahrespauschale geltend machen. Diese beträgt 1.260 €.