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Umsatzsteuer | Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i.S. des § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG (BFH)
Für die Verlagerung der
Steuerschuldnerschaft nach
§ 13b Abs.
5 Satz 1 Halbsatz 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung
einer gültigen USt-IdNr. durch den Leistungsempfänger an. Die Verlagerung der
Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger
wirkt zu Gunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer den leistenden
Unternehmer hinsichtlich der Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz
1, Abs. 1
UStG treffenden
Feststellungslast. Eine Entscheidung auf Grundlage der Feststellungslast kann
im finanzgerichtlichen Verfahren erst im Falle einer Unaufklärbarkeit des
Sachverhalts getroffen werden (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 und Abs. 1 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Steuer für eine nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerp...