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BFH Urteil v. - VII R 106/94 BStBl 1996 II S. 168

Gesetze: KraftStG 1979 (1994) § 10 Abs. 4, 1 und 2KraftStG 1979 (1994) § 7 Nr. 1KraftStG 1979 (1994) § 2 Abs. 5 Satz 1

Keine Kraftfahrzeugsteuer für Anhänger i. S. von § 10 Abs. 1 KraftStG, die im Ausland hinter Kraftfahrzeugen ohne Anhängerzuschlag mitgeführt werden

Leitsatz

Wird ein inländischer Kraftfahrzeuganhänger, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer nicht erhoben wird, im Ausland hinter anderen als den in § 10 Abs. 1 KraftStG 1979 (1994) bezeichneten Kraftfahrzeugen verwendet (mitgeführt), so liegt darin keine zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer verpflichtende Verwendung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 168
BFH/NV 1996 S. 83 Nr. 4
SAAAA-95482

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