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Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle (Gleich lautende Erlasse)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Anwendung des § 1 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle geäußert ().
Im Einzelnen gehen die obersten Finanzbehörden der Länder, u.a. anhand von zahlreichen Beispielen, auf folgende Punkte näher ein:
Allgemeines
Begründung eines Organschaftsverhältnisses
Begründung eines Organschaftsverhältnisses unter Beibehaltung der bestehenden Anteilsverhältnisse
Begründung eines Organschaftsverhältnisses unter Veränderung der bestehenden Anteilsverhältnisse
Veränderung der Anteilsverhältnisse bei bestehendem Organschaftsverhältnis
Änderung der Anteilsverhältnisse und nachfolgende Begründung des Organschaftsverhältnis...