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beA | Zugang eines anwaltlichen Schreibens während der üblichen Bürozeiten (OLG)
Sendet ein Rechtsanwalt über das
besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an einen anderen Rechtsanwalt ein
Schreiben, ist dieses dem Empfänger zugegangen, wenn das Dokument auf dem
Server für den Empfänger abrufbereit während seiner üblichen oder etwaig
darüber hinaus nach außen bekannt gegebenen Büroöffnungszeiten eingeht.
Unerheblich für den Zugangszeitpunkt ist, wann die Benachrichtigungs-Email über
den Eingang beim empfangenden Rechtsanwalt auf seinem E-Mail-Server eingegangen
ist. Auf ein entsprechendes macht
die BRAK aktuell aufmerksam.
Sachverhalt: In dem Verfahren stritten die Beteiligten darum, ob die Genehmigungsfrist für einen Kaufvertrag eingehalten worden war oder nicht. Die Aufforderung hierzu hatte die ...