1. Die vom Grundsicherungsträger für das Jahr 2015 ermittelten angemessenen Unterkunftskosten in der Stadt Halle (Saale) werfen für einen 2-Personen-Haushalt keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Die Schlüssigkeit des zugrunde liegenden Konzepts ist im Urteil des Senats vom (L 2 AS 328/18) grundsätzlich geklärt. Besonderheiten, die eine abweichende Beurteilung der Grenzwerte für 2-Personen-Haushalte gebieten könnten, sind nicht ersichtlich.
2. § 22 Abs 1 Satz 4 SGB II aF (jetzt: Satz 10) vermittelt dem Leistungsberechtigten nicht unmittelbar ein subjektives Recht auf einen Wirtschaftlichkeitsvergleich (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Urt v , L 5 AS 741/18, juris). Allerdings kann ihm ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zustehen (vgl , juris). Insbesondere ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen zur Selbstbindung der Verwaltung, dass ein Jobcenter sich ggf an eigene Verwaltungsvorschriften halten muss.
Fundstelle(n): TAAAJ-63992
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