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BFH Urteil v. - VI R 59/95 BStBl 1996 II S. 144

Gesetze: AStVO § 3 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 5AStVO § 20 Abs. 5

Keine Steuerbefreiung für die im 2. Halbjahr 1990 im Beitrittsgebiet ausgezahlten Jahresendprämien (Bestätigung und vom )

Leitsatz

Jahresendprämien, die im Beitrittsgebiet im zweiten Halbjahr 1990 ausgezahlt wurden und für die bis zum keine Mittel einem Prämienfonds zugeführt worden waren, waren nicht gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 5 AStVO steuerbefreit (Bestätigung der , DStR 1991, 246, und vom IV B 6 - S 2342 - 65/91, DStR 1991, 1628).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 144
BFH/NV 1996 S. 85 Nr. 4
ZAAAA-95471

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